Antworten / Wirtschaftsprüfung

Was bedeutet hinreichende Sicherheit in der Abschlussprüfung?

Eine Kernfrage aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung — sie kommt in Analyst- und Associate-Gesprächen bei Banken, Beratungen und Prüfungsgesellschaften regelmäßig vor.

DIE KURZE ANTWORT

Nach ISA 200 erlangt der Abschlussprüfer hinreichende, aber keine absolute Sicherheit darüber, dass der Abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, gleich ob durch Verstöße oder Irrtümer verursacht. Absolute Sicherheit ist systemisch nicht erreichbar: Es wird in Stichproben geprüft, Prüfungsnachweise sind überwiegend überzeugend statt zwingend, und viele Abschlussposten beruhen auf Schätzungen und Ermessen. Ein Bestätigungsvermerk ist deshalb keine Garantie für die Richtigkeit jeder einzelnen Zahl und kein Testat über die wirtschaftliche Lage.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Hohes, aber nicht absolutes Maß an Sicherheit
  • Bezug auf wesentliche falsche Darstellungen
  • Inhärente Grenzen: Stichprobe, Ermessen, Nachweischarakter
  • Keine Garantie und keine Bonitätsaussage

TYPISCHE FEHLER

  • Behauptet absolute Sicherheit
  • Verwechselt sie mit begrenzter Sicherheit bei prüferischer Durchsicht
  • Deutet den Vermerk als Aussage zur Unternehmenslage

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