Antworten / Risiko & Compliance
Was verlangt die KYC-Prüfung?
Eine Kernfrage aus dem Bereich Risiko & Compliance — sie kommt in Analyst- und Associate-Gesprächen bei Banken, Beratungen und Prüfungsgesellschaften regelmäßig vor.
DIE KURZE ANTWORT
Die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz verlangen, den Vertragspartner zu identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung zu klären und die Beziehung anschließend kontinuierlich zu überwachen. Der Umfang richtet sich nach dem Risiko: vereinfachte Pflichten bei geringem Risiko, verstärkte Pflichten etwa bei politisch exponierten Personen, Hochrisikoländern oder ungewöhnlichen Strukturen. Wesentlich ist, dass KYC kein einmaliger Vorgang beim Onboarding ist, sondern über die gesamte Laufzeit fortgeschrieben und dokumentiert werden muss.
WORAUF INTERVIEWER ACHTEN
- ✓Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten
- ✓Klärung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
- ✓Risikobasierter Ansatz: vereinfacht, normal, verstärkt
- ✓Laufende Überwachung, kein einmaliger Onboarding-Schritt
TYPISCHE FEHLER
- ✗Beschränkt KYC auf die Ausweisprüfung
- ✗Behandelt es als einmaligen Vorgang
- ✗Kennt den risikobasierten Ansatz nicht
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