Antworten / Bewertung

Was ist IDW S1 und wie unterscheidet es sich von einer angelsächsischen DCF?

Eine anspruchsvolle Frage aus dem Bereich Bewertung — typisch für spätere Runden und fallbasierte Gespräche bei Investmentbanken, Private-Equity-Häusern und in Transaction Services.

DIE KURZE ANTWORT

IDW S1 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertungen und in Deutschland maßgeblich bei gesellschaftsrechtlichen Anlässen wie Squeeze-outs, Abfindungen oder Unternehmensverträgen. Bewertet wird der Zukunftserfolgswert, klassisch über das Ertragswertverfahren, das dieselbe Barwertlogik nutzt wie eine DCF, aber auf Nettoausschüttungen an die Anteilseigner abstellt. Zentral ist die Unterscheidung von objektiviertem und subjektivem Wert sowie der Kapitalisierungszinssatz aus Basiszinssatz nach Svensson-Methode, Risikozuschlag über das Tax-CAPM und Wachstumsabschlag.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Standard des IDW, maßgeblich bei gesellschaftsrechtlichen Anlässen
  • Ertragswertverfahren auf Nettoausschüttungen
  • Objektivierter versus subjektiver Unternehmenswert
  • Kapitalisierungszins aus Basiszins, Risikozuschlag, Wachstumsabschlag

TYPISCHE FEHLER

  • Hält IDW S1 für eine bloße Variante der DCF
  • Kennt die Unterscheidung objektiviert und subjektiv nicht
  • Nennt keine Anwendungsanlässe

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