Welche Insolvenzantragspflichten hat ein Geschäftsführer?
Eine Kernfrage aus dem Bereich Restrukturierung — sie kommt in Analyst- und Associate-Gesprächen bei Banken, Beratungen und Prüfungsgesellschaften regelmäßig vor.
DIE KURZE ANTWORT
Nach § 15a InsO muss der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei Wochen, Insolvenzantrag stellen; bei Überschuldung beträgt die Höchstfrist sechs Wochen. Die Fristen sind Höchstfristen, keine Schonfristen — wer erkennt, dass eine Sanierung aussichtslos ist, muss sofort handeln. Verstöße lösen persönliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife aus und sind strafbewehrt. In der Praxis ist deshalb die Dokumentation des Prüfungszeitpunkts genauso wichtig wie die Prüfung selbst.
WORAUF INTERVIEWER ACHTEN
- ✓Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs bei Überschuldung
- ✓Höchstfristen, nicht Schonfristen
- ✓Persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
- ✓Strafbewehrt, Dokumentation entscheidend
TYPISCHE FEHLER
- ✗Nennt eine einheitliche Frist für beide Tatbestände
- ✗Hält die Frist für ausschöpfbar unabhängig von der Lage
- ✗Übersieht die persönliche Haftungsfolge
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