Antworten / Restrukturierung

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO vor?

Eine Kernfrage aus dem Bereich Restrukturierung — sie kommt in Analyst- und Associate-Gesprächen bei Banken, Beratungen und Prüfungsgesellschaften regelmäßig vor.

DIE KURZE ANTWORT

Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, wenn er seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Die Abgrenzung zur bloßen Zahlungsstockung folgt der BGH-Rechtsprechung: Beträgt die Liquiditätslücke weniger als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten, ist in der Regel keine Zahlungsunfähigkeit anzunehmen, sofern die Lücke absehbar geschlossen wird. Ab zehn Prozent gilt Zahlungsunfähigkeit, es sei denn, die vollständige Beseitigung innerhalb von drei Wochen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Nachgewiesen wird das über einen stichtagsbezogenen Liquiditätsstatus, fortgeschrieben um den Finanzplan.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Fällige Zahlungspflichten können nicht mehr erfüllt werden
  • Zehn-Prozent-Schwelle der Liquiditätslücke nach BGH
  • Drei-Wochen-Zeitraum grenzt Zahlungsstockung ab
  • Nachweis über Liquiditätsstatus plus Finanzplan

TYPISCHE FEHLER

  • Verwechselt Zahlungsunfähigkeit mit Überschuldung
  • Nennt keine Schwellenwerte oder Fristen
  • Argumentiert bilanziell statt liquiditätsbezogen

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