Antworten / Restrukturierung

Was ist ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO?

Eine Kernfrage aus dem Bereich Restrukturierung — sie kommt in Analyst- und Associate-Gesprächen bei Banken, Beratungen und Prüfungsgesellschaften regelmäßig vor.

DIE KURZE ANTWORT

Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung. Es steht offen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ausdrücklich aber nicht mehr bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Das Gericht setzt eine Frist von bis zu drei Monaten, in der die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters einen Insolvenzplan erarbeitet. Voraussetzung ist eine Bescheinigung einer in Insolvenzsachen erfahrenen Person, meist Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Schuldner behält die Verfügungsbefugnis.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Sonderform der Eigenverwaltung, bis zu drei Monate
  • Nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit
  • Bescheinigung eines erfahrenen Dritten erforderlich
  • Schuldner behält Verfügungsbefugnis, Sachwalter beaufsichtigt

TYPISCHE FEHLER

  • Setzt es mit dem Regelinsolvenzverfahren gleich
  • Übersieht die Bescheinigungspflicht
  • Nennt keine Fristbegrenzung

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