Antworten / Restrukturierung

Wie prüft man Überschuldung nach § 19 InsO?

Eine anspruchsvolle Frage aus dem Bereich Restrukturierung — typisch für spätere Runden und fallbasierte Gespräche bei Investmentbanken, Private-Equity-Häusern und in Transaction Services.

DIE KURZE ANTWORT

Die Prüfung ist zweistufig. Zuerst die Fortbestehensprognose: Ist die Fortführung des Unternehmens in den kommenden zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich, liegt keine Überschuldung vor, selbst bei rechnerischer Unterdeckung. Fällt die Prognose negativ aus, folgt Stufe zwei, der Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten: Deckt das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht, ist das Unternehmen überschuldet. Entscheidend ist die Reihenfolge — die Prognose ist das eigentliche Nadelöhr, der Status nur die Folgeprüfung. Rangrücktritte mindern die Passiva im Status.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Zweistufig: Fortbestehensprognose vor Überschuldungsstatus
  • Prognosezeitraum zwölf Monate, überwiegende Wahrscheinlichkeit
  • Status zu Liquidationswerten, nicht zu Buchwerten
  • Positive Prognose schließt Überschuldung aus

TYPISCHE FEHLER

  • Prüft nur die Bilanz ohne Fortbestehensprognose
  • Setzt Buchwerte statt Liquidationswerte an
  • Kennt den Zwölf-Monats-Zeitraum nicht

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