Antworten / Restrukturierung

Was ist das StaRUG-Verfahren und wann kommt es infrage?

Eine anspruchsvolle Frage aus dem Bereich Restrukturierung — typisch für spätere Runden und fallbasierte Gespräche bei Investmentbanken, Private-Equity-Häusern und in Transaction Services.

DIE KURZE ANTWORT

Das StaRUG ist seit Januar 2021 in Kraft und schafft einen Restrukturierungsrahmen unterhalb der Insolvenz. Zugangsvoraussetzung ist drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, also ein Prognosezeitraum von in der Regel vierundzwanzig Monaten — bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Weg versperrt. Kern ist der Restrukturierungsplan, über den in Gruppen abgestimmt wird; erforderlich sind fünfundsiebzig Prozent der Stimmrechte je Gruppe. Ablehnende Gruppen können unter Bedingungen überstimmt werden. Vorteil gegenüber der Insolvenz: kein Publizitätsschaden, das Management bleibt im Amt.

WORAUF INTERVIEWER ACHTEN

  • Zugang nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO
  • Restrukturierungsplan mit 75 Prozent je Gruppe
  • Gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung möglich
  • Kein Insolvenzverfahren, Geschäftsleitung bleibt im Amt

TYPISCHE FEHLER

  • Hält StaRUG bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit für zulässig
  • Verwechselt es mit dem Schutzschirmverfahren
  • Kennt die Mehrheitserfordernisse nicht

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