Was ist das StaRUG-Verfahren und wann kommt es infrage?
Eine anspruchsvolle Frage aus dem Bereich Restrukturierung — typisch für spätere Runden und fallbasierte Gespräche bei Investmentbanken, Private-Equity-Häusern und in Transaction Services.
DIE KURZE ANTWORT
Das StaRUG ist seit Januar 2021 in Kraft und schafft einen Restrukturierungsrahmen unterhalb der Insolvenz. Zugangsvoraussetzung ist drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, also ein Prognosezeitraum von in der Regel vierundzwanzig Monaten — bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Weg versperrt. Kern ist der Restrukturierungsplan, über den in Gruppen abgestimmt wird; erforderlich sind fünfundsiebzig Prozent der Stimmrechte je Gruppe. Ablehnende Gruppen können unter Bedingungen überstimmt werden. Vorteil gegenüber der Insolvenz: kein Publizitätsschaden, das Management bleibt im Amt.
WORAUF INTERVIEWER ACHTEN
- ✓Zugang nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO
- ✓Restrukturierungsplan mit 75 Prozent je Gruppe
- ✓Gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung möglich
- ✓Kein Insolvenzverfahren, Geschäftsleitung bleibt im Amt
TYPISCHE FEHLER
- ✗Hält StaRUG bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit für zulässig
- ✗Verwechselt es mit dem Schutzschirmverfahren
- ✗Kennt die Mehrheitserfordernisse nicht
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